Umfangreiche Arbeitshilfe zu allen Aspekten der Bebauungsplanung. Erstfassung 2005, mehrfache Überarbeitungen und Ergänzungen, zuletzt 2019 und 2022 zur Berücksichtigung der Weiterentwicklung des Planungsrechts. Veröffentlichung im Internet.
Die Arbeitshilfe Bebauungsplanung ist grundsätzlich an alle in der verbindlichen Bauleitplanung Tätigen gerichtet; insbesondere soll sie aber Planungsträger unterstützen, bei denen eine langjährige Expertise in dem Bereich fehlt, und Orientierung für die rechtssichere und sachgerechte Aufstellung von Bebauungsplänen geben.
Anhand erläuternder Ausführungen und von Fallbeispielen werden die vielen Anforderungen an das Verfahren, die Planunterlagen sowie zu treffende Festsetzungen dargelegt und illustriert. Das Büro Spath+Nagel hat die Arbeitshilfe Bebauungsplanung des Landes Brandenburg in ihrer Erstfassung 2005 redigiert und seither regelmäßig fortgeschrieben, um die aktuellen Entwicklungen des Planungsrechts wie auch relevante Änderungen anderer Rechtsbereiche zu berücksichtigen. Mit der 1. Fortschreibung der Arbeitshilfe Bebauungsplanung Brandenburg wurden die neuen Entwicklungen des Bau- und Planungsrechts, in die Handreichung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung eingearbeitet.
Anlass für die letzte Fortschreibung im Jahr 2022 war vor allem das Baulandmobilisierungsgesetz; die Abschwächung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung oder die Einführung eines Dörflichen Wohngebiets etwa wurden in den Kontext des Planungsrechts eingeordnet und Hinweise für deren Handhabung gegeben. Das Wind-an-Land-Gesetz, welches das System der räumlichen Steuerung von Windenergieanlagen gänzlich umstellte, fand ebenfalls Eingang in die Arbeitshilfe. Einschätzungen über die Auswirkungen und Hinweise zur Handhabung der neuen Vorgaben formulierte die Arbeitshilfe für die Gemeinden. Weiter wurden eigenständige Kapitel zu Klimaschutz und Klimaanpassung sowie zur Wohnraumoffensive ergänzt.
Die Menge der seither erneut in Kraft getretenen Gesetzesänderungen verdeutlicht die Notwendigkeit, zeitnah praxisbezogene Hinweise und Einschätzungen für die planenden Gemeinden bereitzustellen.
letzte Änderung: 15.08.2024