Vor der Entscheidung, ob die historische GAGFAH-Siedlung in Blankenfelde-Mahlow durch eine Erhaltungssatzung nach §172 BauGB geschützt werden kann, soll eine Untersuchung der aktuellen Bestandssituation die bereits heute deutlichen Veränderungen der städtebaulichen Gestalt erfassen und bewerten. Danach kann in einem poltischen Prozess unter Beteiligung der Öffentlichkeit debatiert und enschieden werden, ob eine solche Satzung den historischen Charakter der Siedlung wirkungsvoll schützen kann.
Die Arbeitsschritte des Projekts in der Übersicht:
1. Darstellung der historischen Struktur
2. Analyse des Ist-Zustandes
3. Fachliche Vorbereitung der Erhaltungsziele
4. Politische Diskussion und Öffentlichkeitsbeteiligung
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Dazu sind in einem ersten Schritt die Merkmale und Qualitäten zu bestimmen, durch die die die städtebauliche Gestalt des Gebiets wesentlich geprägt wird bzw. die seine spezifische städtebauliche, geschichtliche oder künstlerische Bedeutung in besonderem Maße ausmachen. Dazu dient eine historische Analyse der ursprünglichen Planung der Siedlung und der Einordnung und Gestaltung der Gebäude, der unbebauten Grundstücksflächen, insbesondere der Vorgartenbereiche, sowie der öffentlichen Straßenräume.
!n einem zweiten Arbeitsschritt ist flächendeckend zu überprüfen, inwieweit diese prägenden Merkmale in der aktuellen Bestandssituati-on erhalten oder zumindest in den Grundzügen noch erkennbar sind. Dazu wird eine Fotodokumentation angeboten, die typische, mehr oder weniger weit gehende „Störungen“ der städtebaulichen Gestalt, bis hin zu vollständigen Überformungen, dokumentieren.
Aus einer Auswertung solcher Störungen können erste Rückschlüsse darauf gezogen werden, in welchen Punkten seitens der Bewohnerschaft Ziele verfolgt werden, deren Umsetzung die städtebauliche Eigenart und Gestalt des Gebiets weiter beeinträchtigen kann. Diese Einschätzung wird durch eine Abfrage bei der Gemeinde und/oder Baugenehmigungsbehörde untersetzt, welche „typischen“, die Gebietsgestalt berührenden Vorhaben dort in den letzten Jahren beantragt wurden.
Die zu erwartenden Änderungsanlässe werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die städtebauliche Eigenart und Gestalt des Gebiets oder einzelner Straßenzüge geordnet zusammengestellt.
In einem weiteren Schritt gilt es zu prüfen, inwieweit die Berücksichti-gung der vielfältigen Änderungswünsche und -anlässe wesentliche Merkmale der erhaltenswerten städtebaulichen Eigenart und Gestalt beeinträchtigen würde, ob und auf welche Weise solche Beeinträchti-gungen vermieden werden können, und welche Änderungsvorstellun-gen unberücksichtigt bleiben sollten. Dabei ist abzuwägen zwischen den berechtigten Interessen der Eigentümer, der Notwendigkeit, heu-tigen Anforderungen an das Wohnen Rechnung zu tragen, und dem Ziel des Erhalts bestimmter städtebaulich prägender Merkmale. Dies-bezüglich sind voraussichtlich tragfähige Kompromisse zu entwickeln.
Für den Fall der Entscheidung zugunsten der Aufstellung einer Erhaltungssatzung wird optional deren Erarbeitung angeboten. Dies umfasst die Formulierung und Abstimmung sowohl des (i.d.R. kurzen) Satzungstextes als auch eines ausführlichen und grafisch anschaulich aufbereiteten Leitfadens für die Handhabung der Erhaltungssatzung in der Genehmigungspraxis, mit Bildbeispielen für regelmäßig, unter Vorbehalt oder i.d.R nicht zulassungsfähige Vorhaben und Textbausteinen für eine mit den Erhaltungszielen begründete Versagung.
letzte Änderung: 08.01.2025